Riester-Rente während der Elternzeit – so nutzt du die Förderung richtig
Elternzeit, weniger Einkommen – und trotzdem Geld vom Staat?
Mit der Riester-Rente während der Elternzeit bleibst du förderberechtigt, auch wenn du aktuell kein Gehalt bekommst.
Wir zeigen dir, wie du die Förderung optimal nutzt und worauf du achten musst, damit dir keine staatliche Unterstützung verloren geht.
Warum sich Riestern für Eltern lohnt
In der Kindererziehungszeit bist du automatisch über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert – auch ohne Gehalt.
Damit bleibst du förderberechtigt für die Riester-Rente.
Der Staat zahlt also weiter mit – du musst nur deinen Eigenbeitrag anpassen.
Für viele Familien ist das die einfachste Möglichkeit, die eigene Altersvorsorge konsequent fortzuführen – auch während der Familienpause.
Wie funktioniert die Riester-Rente während der Elternzeit?
Wie viel du einzahlst, hängt immer vom Bruttoeinkommen des Vorjahres ab.
Das Einkommen aus dem letzten Jahr entscheidet also, wie viel du im aktuellen Jahr einzahlen musst, um die volle Förderung zu erhalten.
Beispiel:
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Du arbeitest bis April 2025 und gehst dann in Elternzeit.
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Für 2025 zählt dein Einkommen aus 2024 → 4 % vom Brutto 2024.
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Für 2026 gilt dein Einkommen aus 2025 (Teilzeit bis April) → 4 % davon.
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Erst 2027 – wenn du im ganzen Jahr 2026 kein Einkommen hattest – reicht der Sockelbeitrag von 60 € pro Jahr.
👉 Merke: Der Sockelbeitrag greift erst, wenn du im gesamten Vorjahr kein Einkommen hattest.
Welche Förderung du bekommst
Der Staat unterstützt dich mit Zulagen und Steuervorteilen:
| Förderung | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| Grundzulage | 175 € |
| Kinderzulage (bis 2007 geboren) | 185 € |
| Kinderzulage (ab 2008 geboren) | 300 € |
| Berufseinsteiger-Bonus (unter 25 Jahre) | 200 € einmalig |
Gerade Familien profitieren besonders: Schon mit geringen Eigenbeiträgen kannst du jedes Jahr mehrere hundert Euro Förderung sichern.
Steuerlich doppelt clever
Neben den Zulagen kannst du deine Riester-Beiträge auch steuerlich geltend machen – bis zu 2.100 € jährlich als Sonderausgaben.
Das Finanzamt prüft automatisch, ob du zusätzlich zur Zulage eine Steuererstattung erhältst.
So lohnt sich die Riester-Rente während der Elternzeit doppelt.
Beispiel aus der Praxis
Lisa arbeitet bis April 2025 und bekommt im September ihr erstes Kind.
In der Elternzeit zahlt sie weiter in ihren Riester-Vertrag ein – aber angepasst an ihr Einkommen:
| Jahr | Einkommen | Beitrag | Förderung |
|---|---|---|---|
| 2025 | Einkommen aus 2024 | 4 % vom Brutto 2024 | Grundzulage + Kinderzulage |
| 2026 | Einkommen aus 2025 (Teilzeit) | 4 % vom Brutto Jan–Apr 2025 | volle Zulage |
| 2027 | kein Einkommen 2026 | 60 € Sockelbeitrag | volle Zulage bleibt |
So bleibt Lisas Vertrag förderfähig – auch bei Pause oder Teilzeit.
Wohn-Riester: die Förderung fürs Eigenheim
Das angesparte Kapital aus der Riester-Rente kann auch für Wohneigentum genutzt werden –
z. B. für den Kauf, Bau oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie.
Das nennt sich Wohn-Riester – ideal für Familien, die langfristig Eigentum aufbauen möchten.
Typische Fehler in der Elternzeit
Damit du deine Förderung nicht verlierst:
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Beitrag anpassen: Prüfe regelmäßig, ob du noch den richtigen Eigenbeitrag zahlst.
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Kindererziehungszeiten beantragen: Nur so erkennt die Zulagenstelle deine Förderberechtigung an.
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Zulagenantrag aktivieren: Am besten einmalig als Dauerzulagenantrag beim Anbieter hinterlegen.
Fazit: Riestern lohnt sich auch mit Baby auf dem Arm
Gerade Eltern profitieren doppelt:
Du bleibst automatisch förderberechtigt, sicherst dir Grund- und Kinderzulagen und baust deine Altersvorsorge weiter auf – schon ab 60 € im Jahr.
Die Riester-Rente während der Elternzeit ist damit eine der attraktivsten Lösungen für Familien, die keine Lücken im Rentenaufbau riskieren wollen.
Wie finde ich die richtige Riester-Rente?
Ganz klar: Du engagierst die Experten – wir bleiben stets auf dem neusten Stand, kennen die Feinheiten zwischen den Tarifen und erstellen für Dich ein maßgeschneidertes Angebot. Schließlich möchtest Du bei Entscheidungen für die Zukunft nichts dem Zufall überlassen.
Autor: Jannis von covr.